Die aufgeführten Schonmaße und Schonzeiten entstammen der Gewässerordung des LAVB. Besonderheit: Der Wels ist aufgrund der wachsenden Bestände seit dem 01.10.2010 weder im Maß noch Zeitraum geschützt.
Stand: 01.01.2025
Anmerkungen:
- Die angegebene Schonzeit und das Mindestmaß gelten für das Angeln mit der Handangel. (§ 2 Abs. 1 (Anlage) BbgFischO)
- Bei der Großen Maräne wird eine Ausnahme gemacht für Satzfische in stehenden (!) Gewässern. (§ 29 Abs. 2 BbgFischO)